Öffentlich
3. Beschlüsse:
3.1. Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplans
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Nach Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im November/ Dezember 2020 beschließt das Bezirksamt Charottenburg-Wilmersdorf von Berlin, den Bebauungsplanentwurf VII-104-3B vom 13. Oktober 2020 für die Grundstücke Spandauer Damm 98/ 112 und Fürstenbrunner Weg 2 / 50 sowie für Teilflächen des Grundstücks Fürstenbrunner Weg 54 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Westend (Anlage 1).
3.2. Beschluss, den Bebauungsplan der Bezirksverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen (Drucksache 1831/5)
- gemäß. § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplanenwurf VII-104-3B in der Fassung vom 13. Oktober 2020 einschließlich der Begründung im Anschluss an das Anzeigeverfahren (Rechtsprüfung) der Bezirksverordnetenversammlung Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin mit der Drucksache 1831/5 zur Beschlussfassung vorzulegen.