Öffentlich
3. Beschlüsse
3.1 Aufstellungsbeschluss
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 4-71 VE gemäß § 12 BauGB für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfs vom 15. Februar 2021 unter teilweiser Aufhebung des Bebauungsplans IX-47 (festgesetzt am 28. Februar 1962) aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 4-71 VE soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB und im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB aufgestellt werden. Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
3.2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen.
Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.
3.3. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-71 VE vom 15. Februar 2021 und der Begründung aufzufordern.