Öffentlich
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Beschluss über den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs 4-65:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt den Inhalt des Bebauungs-planentwurfs 4-65 vom 21. September 2018 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 4-65 (Anlage).