Öffentlich
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Beschluss über den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplans 4-62:
– gemäß § 6 Abs. 1 und 2 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs 4-62 vom 7. September 2016 in der Fassung der Neuausfertigung des Originalplans vom 13. Mai 2019 mit eingearbeitetem Deckblatt vom 13. Mai 2019 einschließlich redaktioneller Änderung vom
3. Dezember 2019 sowie die Auswertung der öffentlichen Auslegung und den Begründungstext (Anlagen).
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Beschluss, den Bebauungsplan 4-62 anzuzeigen:
– gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB i.V.m. § 7 Abs. 1 S. 1 und 3 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-62 vom 7. September 2016 in der Fassung der Neuausfertigung des Originalplans vom 13. Mai 2019 mit eingearbeitetem Deckblatt vom 13. Mai 2019 einschließlich redaktioneller Änderung vom 3. Dezember 2019 sowie die wesentlichen Verfahrensvorgänge der für die verbindliche Bauleitplanung zuständigen Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen gemäß § 6 Abs. 2 AGBauGB anzuzeigen.