Öffentlich
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Aufstellungsbeschluss – gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB – :
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-73 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 4. November 2019, unter Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Baunut-zungsplans, aufzustellen.
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Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans – gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB – :
Der Bebauungsplanentwurf 4-73 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach
§ 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach
§ 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Von der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Der Öffentlichkeit wird anstelle dessen frühzeitig Gelegenheit zur Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist gegeben.
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Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange – gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB – :
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-73 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.