Beschluss Nr. 210 (08.10.2019)
Öffentlich
- 1. Beschluss zur Änderung der Planinhalte – gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt beschließt, das Bebauungsplanverfahren IX-55-3B gemäß § 30 Abs. 1 BauGB zu qualifizieren und unter der Bezeichnung IX-55-3 weiterzuführen.
- 2. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
Das Bezirksamt beschließt, für den Bebauungsplanentwurf IX-55-3 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen.