BA-Beschlussprotokoll 10. Dezember 2019

Beschluss Nr. 226 (10.12.2019)

Öffentlich

Festsetzungs- und Verkündungsbeschluss:

Gemäß § 30 Abs. 1 Gesetz zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) tritt an die Stelle der Satzung nach § 172 Absatz 1 BauGB eine Rechtsverordnung des Bezirksamtes.
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt gemäß § 6 Abs. 3 AGBauGB die Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches für das Gebiet „Klausenerplatz“, Ortsteil Charlottenburg, zu erlassen und zu verkünden (Anlage).

Beschluss Nr. 227 (10.12.2019)

Öffentlich

Aufhebungsbeschluss:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt den Aufstellungsbeschluss vom 18. Dezember 2018 für eine Soziale Erhaltungsverordnung gemäß § 172 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung für das Gebiet “Klausenerplatz/ Sophie-Charlotte-Platz”, Ortsteil Charlottenburg aufzuheben.

Der Beschluss wird im Amtsblatt von Berlin veröffentlicht.