BA-Beschlussprotokoll vom 27. November 2018

89. Sitzung

Beschluss Nr. 158

Öffentlich

Beschlüsse

1. Aufstellungsbeschluss:
(gem. § 6 Abs. 1 AGBauGB)
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungs-plan VI-19-2 für den unter Punkt 1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfs vom 12. November 2018 (Reg. Nr. 2260), unter teilweiser Aufhebung der planungsrechtlichen Bestimmungen des Bebauungsplans VII-19 (festgesetzt am 22. Oktober 1963), aufzustellen.

2. Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplans:
(gem. § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB)
Der Bebauungsplan VII-19-2 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden.

3. Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:
(gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB)
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Öffentlichekite über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten.
Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Auskünfte zu erhalten und Äußerungen vorzubringen.
Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen und auf dem Internetportal des Bezirks hinzuweisen.

4. Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
(gem. § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB)
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf VII-19-2 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.