Öffentlich
Beschlüsse:
Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-65 vom 11. Mai 2016 nach Überarbeitung gemäß der anliegenden Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des vom 21. August 2018 geänderten Bebauungsplanentwurfes 4-65 erfolgen.
Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss:
- gemäß § 3 Abs. 2 BauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, für den Bebauungsplanentwurf 4-65 in der Fassung vom 21. August 2018 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V. mit § 13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren wird ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.