BA-Beschlussprotokoll vom 3. Juli 2018

76. Sitzung

Beschluss Nr. 130

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt:

Über die bereits in der für Jugend zuständigen Abteilung eingeführte sozialräumliche Organisation des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe hinaus wird sozialraumorientierte Planung und Planungskoordination als ein fachliches Grundprinzip des Verwaltungshandelns in der Bezirksverwaltung beschlossen. Die erforderliche Koordinierungsfunktion wird von der dem Bezirksbürgermeister zugeordneten Organisationseinheit Sozialraumorientierte Planungskoordination (OE SPK) wahrgenommen. Die Ressortverantwortung der Abteilungen und die Personalausstattung von planenden Bereichen der Fachämter sowie abteilungsinternen koordinierenden Stellen bleiben unberührt. Die für die Umsetzung erforderliche Organisationsentwicklung (Anlage) ist Bestandteil des Beschlusses.

Folgende Ziele werden verfolgt:

a) Sozialraumorientierung ist eine innovative Strategie, die das Ziel verfolgt, über eine fachübergreifende intensive Zusammenarbeit unter Einbindung der Akteure vor Ort ganzheitliche Betrachtungen der Entwicklungsmöglichkeiten eines Gebietes zu ermöglichen und vorhandene Ressourcen unabhängig von Zuständigkeiten und gegenseitigen Abgrenzungen für die Entwicklung eines Gebietes zu mobilisieren.

b) Die Strategie setzt an den Bedürfnissen, Möglichkeiten und Ressourcen der Bewohnerinnen und Bewohner sowie der Einrichtungen und Institutionen an. Die Lebenswelten werden so zu dem Ort eines integrierten, d. h. fachübergreifend abgestimmten kommunalpolitischen Handelns.

c) Sozialraumorientierung bedeutet einen Perspektivwechsel im bezirklichen Handeln und Planen: Der zielgruppenorientierte Fachbezug wird um den Raumbezug vor allem mit dem Fokus auf die sozialen, ökologischen und infrastrukturellen Gegebenheiten erweitert. Quartiere entwickeln sich zum gemeinsamen, fachübergreifenden Planungs- und Gestaltungsraum.

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf verfolgt im Rahmen seiner Sozialraumorientierung insoweit das Gesamtziel, die besonderen Potenziale der unterschiedlichen Stadtteile zu stärken. Sozialraumorientierung ist umso wirkungsvoller, je besser es gelingt, die aktive Mitwirkung der Akteure vor Ort in den vielfältigen Planungs- und Handlungsprozessen sicherzustellen. Sie ist raumbezogen, fachübergreifend und vernetzt die Akteure von Verwaltung und Zivilgesellschaft. Sozialraumorientierung als Handlungsprinzip einer Bezirksverwaltung geht einher mit der Nutzung aller Möglichkeiten für die Aktivierung der potenziellen Akteure vor Ort, an den Maßnahmen im Gebiet aktiv teilzunehmen und Eigenverantwortung zu übernehmen.

Die Bezirksverordnetenversammlung ist von dem Beschluss des Bezirksamtes durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme zu unterrichten.

  • Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 130 Betr. Einführung der Sozialraumorientierung als Grundprinzip für die gesamte Bezirksverwaltung

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Beschluss Nr. 131

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt, auf Basis des anliegenden Entwurfs für ein Maßnahmekonzept Fördermittel zu beantragen. Das Maßnahmekonzept wird bis zum 31.08.2018 konkretisiert.

  • Anlage zur Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 131: Maßnahmenkonzept zur Förderung des Car-Sharing und der E-Mobilität in Charlottenburg Wilmersdorf als Maßnahme zur Reduktion der Treibhausgasemissionen nach § 9 EWG Berlin

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