Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Erhaltungsverordnung (Anlage 3) einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2).
Beschluss Nr. 67
Öffentlich
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Erhaltungsverordnung 8Anlage 3) einschließlich der Begründung (Anlage 1) und der Karte zur Gebietsabgrenzung (Anlage 2).