BA-Beschlussprotokoll vom 06. Juni 2017

28. Sitzung

Beschluss Nr. 43

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt

(A) das als Anlage beigefügte Integrierte Stadtentwicklungskonzept sowie die entsprechende Maßnahmenliste einschließlich Finanzierungsübersicht als abgestimmtes Planungs- und Steuerungsinstrument des Bezirksamtes Charlottenburg-Wilmersdorf zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ sowie als informelle Planungsgrundlage für die zukünftige Entwicklung in der Bezirksregion 040101 (Charlottenburg-Nord).

Stadtpolitische Verbesserungsnotwendigkeiten aufgrund städtebaulicher Defizite und daraus resultierende Maßnahmen konzentrieren sich auf den Bereich der Wohnsiedlungen östlich und westlich der Autobahn sowie den Volkspark Jungfernheide (Ausnahmen bilden die beiden neu zu bauenden Brückenverbindungen über die Schleuseninsel zum Schlosspark sowie über den Hohenzollernkanal zum Plötzensee bzw. zu den Rehbergen). Die ausgedehnten Kleingarten‐ und Gewerbegebiete östlich der Paul‐Hertz‐Siedlung bleiben hingegen im Wesentlichen außerhalb der Stadtumbaukulisse. Sie wird insoweit wie folgt begrenzt:
  • Im Norden durch den Saatwinkler Damm zwischen Mäckeritzbrücke und General‐Ganeval‐Brücke;
  • im Westen entlang der Bezirksgrenze zu Spandau;
  • im Süden entlang des am südlichen Spreeufer verlaufenden Uferradwegs einschließlich der Schleuseninsel, Richtung Osten bis zur Brücke über den Tegeler Weg, diese einschließend nach Norden dem Verlauf der Spree und dem Westhafenkanal folgend bis zum Goerdelersteg;
  • im Osten vom Goerdelersteg verlaufend nach Norden entlang der Grenze der Paul‐Hertz‐Siedlung bis zum Heckerdamm, die Sportanlage Heckerdamm 204 einschließend bis zur Grünverbindung innerhalb der Kleingärten, dieser Linie nach Westen folgend bis zum Ende der Kleingartenanlagen und zum Beginn der Wohnbebauung am Heidebusch, diese ganz einschließend mit einem Schwenk nach Westen über die Autobahn A111 und in nördlicher Richtung entlang der östlichen Grenze der Jungfernheide verlaufend bis zur General‐Ganeval‐Brücke.

Insgesamt ergibt sich für Charlottenburg‐Nord damit ein Gebiet von 346 ha.

(B) die in der gutachtlichen Grobanalyse unter Bewertung der Stärken und Schwächen, der Zusammenstellung der bisherigen stadtentwicklungspolitischen Ziele und Leitlinien formulierten allgemeinen Planungen und Ideen für Maßnahmen zur Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Stadtumbau West“ in der Bezirksregion 040305 (Mierendorffplatz). Dabei wird festgestellt, dass es sich um eine ruhende Fördergebietskulisse handelt. Eine konkrete Projekt- und Programmplanung unterliegt der gesonderten Entscheidung.

Die Stadtumbaukulisse wird wie folgt begrenzt:
  • im Norden durch den Westhafenkanal;
  • im Osten durch den Charlottenburger Verbindungskanal;
  • im Süden und im Westen durch die Spree.

Die Bezirksverordnetenversammlung ist von dem Beschluss des Bezirksamtes unverzüglich durch eine Vorlage zur Kenntnisnahme zu unterrichten.

Beschluss Nr. 44

Öffentlich

Das Bezirksamt beschließt die beigefügte Vorschlagsliste für die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ehrenamtsmittel 2017 und übermittelt diese dem Ausschuss für Haushalt, Personal, Wirtschaftsförderung, Informationstechnik und Gender Mainstreaming.