Öffentlich
Aufstellungsbeschluss nach § 6 Abs. 1 AGBauGB:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes 4-66 für das Gelände zwischen S-Bahnhof Westkreuz, S-Bahnstrecke der Stadtbahn, Holtzendorffstraße, Fernbahnstrecke der Stadtbahn, S-Bahn-Südringkurve und S-Bahnstrecke der Ringbahn im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Halensee vom 11 .07. 2017 (Reg. Nr. 2248).
Der Bebauungsplan 4-66 soll als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 BauGB aufgestellt werden.
Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB i. V .m. § 6 Abs. 1 AGBauGB:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.
*Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB:*
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-66 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.