Öffentlich
Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Grunewald dergestalt, dass die Erdwahlgrabstätte Nr. 075 der Abteilung Verb in eine Urnengemeinschaftsgrabstätte umgewidmet wird.