Öffentlich!
2. Beschlüsse:
2.1 Aufstellungsbeschluss:
– gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplan 4-65 für den unter Punkt 1.1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 11. Mai 2016 (Reg. Nr. 2243), unter Aufhebung der Festsetzungen des am 7. September 1972 festgesetzten Bebauungsplans VII-159, aufzustellen.
2.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des Bebauungsplanverfahrens:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB –
Der Bebauungsplan 4-65 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Bas. 4 BauGB aufgestellt werden.
2.3 Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit:
– gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung zu unterrichten. Für die Dauer eines Monats sollen Betroffene und die interessierte Öffentlichkeit die Möglichkeit haben, im Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung Auskünfte zu erhalten sowie Äußerungen vorzubringen. Auf die Beteiligungsmöglichkeit ist durch Anzeigen in den Tageszeitungen hinzuweisen.
2.4 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
– gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 6 Abs. 1 AGBauGB –
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf 4-65 vom 11. Mai 2016 (Reg. Nr. 2243) und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
Das Bezirksamt beschließt die Vorlage einstimmig.