Öffentlich!
2. Beschlüsse:
2.1 Beschluss zur Änderung der Bebauungsplaninhalte:
- Änderungsbeschluss –
Das Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf VII-83-1 B (Reinplan) vom 18. April 2008 mit Änderungsvermerk vom 26. Oktober 2010 und dem Deckblatt vom 9.Mai 2012 durch das 2. Deckblatt vom 6. Juni 2016 zu ändern.
2.2 Beschluss zur Beteiligung der von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:
Das Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Planinhalten die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung der Planung berührt werden können, einzuholen.
2.3 Beschluss zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit:
Das Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs Stellungnahmen von der hiervon betroffenen Öffentlichkeit einzuholen.