BA-Beschlussprotokoll vom 14. Juni 2016

207. Sitzung

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 342

Öffentlich!

3. Beschluss:

Das Bezirksamt beschließt die Übersendung das von den Fachabteilungen Jug Stadt und Bü erarbeiteten Gebäudescans / des Sanierungsstaus für die allgemein bildenden bezirklichen Schulen in der Version vom 10.05.2016 bzw. 08.06.2016 (vgl. Anlage) an die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft.

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 345

Öffentlich!

2. Beschlüsse:

2.1 Beschluss zur Änderung der Bebauungsplaninhalte:
- Änderungsbeschluss –

Das Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf VII-83-1 B (Reinplan) vom 18. April 2008 mit Änderungsvermerk vom 26. Oktober 2010 und dem Deckblatt vom 9.Mai 2012 durch das 2. Deckblatt vom 6. Juni 2016 zu ändern.

2.2 Beschluss zur Beteiligung der von den Änderungen berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange:

Das Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Planinhalten die Stellungnahmen der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Änderung der Planung berührt werden können, einzuholen.

2.3 Beschluss zur eingeschränkten Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit:

Das Bezirksamt Charlottenburg – Wilmersdorf beschließt, gemäß § 4a Abs. 3 BauGB zu den geänderten Teilen des Bebauungsplanentwurfs Stellungnahmen von der hiervon betroffenen Öffentlichkeit einzuholen.

Vorlage zur Beschlussfassung Nr. 346

Öffentlich!

2. Beschluss:

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf (BA CW) und das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg (BA TS) treffen die nachfolgende einvernehmliche Regelung der Zuständigkeiten gemäß § 3Abs. 1 S. 2 BIG bezüglich der (geplanten) Immobilien- und Standortgemeinschaft am Kurfürstendamm/Tauentzienstraße durch die Arbeitsgemeinschaft City e.V. als Aufgabenträger. Diese Regelung ist erforderlich, da das Gebiet der ISG sowohl Flächen im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf als auch im Bezirk Tempelhof-Schöneberg beinhaltet.

Das BA CW und das BA TS verpflichten such zur gegenseitigen Information und Unterstützung in jeder Phase des Verfahrens nach dem BIG. Sie benennen jeweils einen zentralen Ansprechpartner bzw. eine Stelle, welche die Koordinierung der jeweiligen Aufgaben wahrnimmt und die Kommunikation mit dem jeweils anderen Bezirksamt führt. In geeigneten Fällen können diese unmittelbar an die jeweiligen Fachämter des eigenen Bezirks verweisen.

Die Beteiligten Bezirksämter sind sich einig, dass die Federführung und die hauptsächliche Verwaltungstätigkeit dem Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf obliegen, während das Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg über die einzelnen Verfahrensschritte zu informieren ist. Bei Ent-scheidungen inhaltlicher Natur bedarf es der Zustimmung des Bezirksamtes Tempelhof-Schöneberg.

Falls Pressemeldungen zu der ISG beabsichtigt sind, so werden die mit dem jeweils anderen Bezirk abgestimmt. Informationen sollten vor Veröffentlichung weitergegeben werden, damit die Bezirksämter stets auf dem gleichen Wissensstand sind. Der öffentlich-rechtliche Vertrag gemäß § 4 Abs. 2 S. 2 BIG muss durch beide Bezirksämtern geprüft und unterschrieben werden. Im Koordinierungsausschuss nach § 5 BIG werden Vertreterinnen und Vertreter beider Bezirke vertreten sein. Einzelheiten des gemeinsamen Vorgehens werden in einer gesonderten Vereinbarung festgelegt.