Öffentlich!
Beschluss:
Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs 3 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Schmargendorf dergestalt, dass die Abteilung G1, ehemalige Erdreihengräber Nr. 011-018 und Nr. 021-028 in eine Urnengemeinschaftsgrabstätte mit ca. 279 Beisetzungsmöglichkeiten umgewidmet wird.