Öffentlich!
Beschluss:
1.1 Aufstellungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes VII-233-1 VE für das Gelände zwischen Heisenbergstraße, Pascalstraße, Schlesingerstraße, einer Teilfläche des Grundstücks Kucharskistraße 5 sowie dem Grundstück Heisenbergstraße 13 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg vom 21. April 2015 (Reg. Nr. 2242).
1.2 Beschluss zur verfahrensmäßigen Bearbeitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans:
– gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB -
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan VII-233-1 VE soll als qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 2 BauGB aufgestellt und im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB erarbeitet werden ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB.
1.3 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
- gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf VII-233-1 VE und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.