Öffentlich!
1. Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den mit Aufstellungsbeschluss vom 19. August 2014 eingeleiteten Bebauungsplanentwurf IX-166-1 nach Überarbeitung gemäß der anliegenden Planzeichnung einschließlich der textlichen Festsetzungen zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des vom 24. November 2015 geänderten Bebauungsplanentwurfs IX-166-1 erfolgen.
2. Offenlegungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, für den Bebauungsplanentwurf IX-166-1 in der Fassung vom 24. November 2015 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 BauGB die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Das Bebauungsplanverfahren wird ohne Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.