BA-Beschlussprotokoll vom 16. September 2014

133. Sitzung

Beschluss Nr. 223

Das Bezirksamt beschließt gem. § 15 Friedhofsgesetz i.V.m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Schmargendorf dergestalt, dass die Abteilung Q (ehemalige Erdreihengrabstättenanlage) in eine Anlage mit 44 Erdwahlgrabstätten, 9 Urnenwahlgrabstätten und einer Urnengemeinschaftsgrabstätte mit ca. 586 Beisetzungsmöglichkeiten umgewidmet wird.