Beschluss Nr. 190
Öffentlich!
Festsetzungs- und Verkündungsbeschluss:
- gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB i. V. mit § 1 VerKG die Rechtsverordnung zur Festsetzung des Bebauungsplans VII-129-1 vom 23. Dezember 2010 mit den Deckblättern vom 6. Juni 2012 und vom 16. Juli 2013, sowie der redaktionellen Berichtigungen vom 16. September 2013 und 9. April 2014 für die Grundstücke Darwinstraße 2, Goslarer Ufer 1 / 5 und die Flurstücke 356 (teilweise), 453, 454, 460 und 461 im Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf, Ortsteil Charlottenburg und die Verkündung der Verordnung (Anlage 1).
- Beschluss zur Geltungsbereichsreduzierung
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den unter Pkt. 1.1 bezeichneten Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs IX-138 um das Flurstück 2/61 und die Flächen östlich hiervon (Eigentum der Becker und Kries GmbH als Vorhabenträgerin – Bebauungsplan 4-57 VE) zu reduzieren. Der Geltungsbereich umfasst nunmehr die Grundstücke Wiesbadener Str. 56/ Helgolandstraße 21-23, Wiesbadener Straße 56A, 56B, Helgolandstraße 14A, 15. - Aufstellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den vorha-benbezogenen Bebauungsplan 4-57 VE gemäß § 12 BauGB für den unter Pkt. 1.2 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 15. April 2014 (Reg.-Nr. 2235), unter Aufhebung der Festsetzungen des am 5. Mai 1965 festgesetzten Bebauungsplanes IX-67, aufzustellen.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan 4-57 VE soll gemäß § 13a Abs. 1
Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. - Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-57 VE und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.
- Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebau-ungsplanentwurf 4-19 (Reg.Nr. 2163b) zu ändern. Die weitere Bearbeitung soll auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes 4-19 vom 15. April 2014 (Reg.Nr. 2163c) erfolgen. - Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss – (gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplan-entwurf 4-19 vom 15. April 2014 auf Grundlage des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Das Bebauungsplanverfahren 4-19 wird im beschleunigten Verfahren nach
§ 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.
Beschluss Nr. 193
Öffentlich!
Das Bezirksamt beschließt folgende 2. Änderung der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Vergabe von Räumen und Freianlagen vom 23. März 2010 / 31.07.2010 durch Einfügen eines neuen Absatzes 4a) nach § 2, Absatz 4 mit dem Wortlaut:
„4a) Parteien und Wählergemeinschaften im Sinne des § 1 Abs. 2 stellt das Bezirksamt seine Objekte im Rahmen seiner Verfügbarkeit nur für Veranstaltungen der im Bezirk gebildeten Kreisverbände oder Bezirksgruppen im Rahmen ihres Zuständigkeitskreises zur Verfügung.“