BA-Beschlussprotokoll vom 17. Juni 2014

121. Sitzung

Beschluss Nr. 198
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-54 vom 28. Februar 2014 zu ändern und die weitere Bearbeitung auf Grundlage des Bebauungsplanentwurfes 4-54 vom 28. Februar 2014 mit dem Deckblatt vom 30. Mai 2014 durchzuführen.

Beschluss Nr. 199
  1. Beschluss über den Inhalt des Entwurfs des Bebauungsplans 4-54:
    Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt gemäß Vorlage zur Beschlussfassung für die BVV – Drucksache Nr. 945/4 – den Inhalt des Bebauungsplanentwurfs 4-54 vom 28. Februar 2014 mit dem Deckblatt vom 30. Mai 2014 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 4-54 sowie den Entwurf der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 4-54 (Anlage)
  2. Beschluss zur Überweisung der BVV Vorlage z.B. Drs. Nr. 945/4:
    Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplanentwurf 4-54 vom 28. Februar 2014 mit dem Deckblatt vom 30. Mai 2014 einschließlich der Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans 4-54 sowie der Verordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 4-54 mit der Vorlage zur Beschlussfassung, Drucksache Nr. 945/4, der BVV zur Beschlussfassung vorzulegen.

Beschluss Nr. 202
Das Bezirksamt beschließt die Verteilung der zur Verfügung stehenden Ehrenamtsmittel 2014 auf der Grundlage der im Bezirksamt am 30. Mai 2014 beschlossenen Vorschlagsliste.

Beschluss Nr. 203
Das Bezirksamt beschließt gem. §15 Friedhofsgesetz i.V. m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Wilmersdorf dergestalt, dass zunächst ein Teil der Urnengemeinschaftsgrabanlage in Abteilung D11 (insgesamt bestehend aus vier Einzelfeldern) in eine Erdreihengrabstättenanlage umgewidmet wird.

Beschluss Nr. 204
Das Bezirksamt beschließt gem. §15 Friedhofsgesetz i.V. m. § 19 Abs. 3 Friedhofsordnung die Änderung des Belegungsplans des landeseigenen Friedhofs Ruhleben dergestalt, dass die Abteilung IV (ehemalige Erdreihengrabstättenanlage) in einen Memoriam Garten mit den Grabarten Erd- und Urnenreihengrabstätten und einer Urnengemeinschaftsgrabstätte umgewidmet wird.