Beschluss Nr. 218
Beschlüsse:- Aufstellungsbeschluss gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt den Bebauungsplan IX-166-1 für den unter Punkt 1.1 bezeichneten Geltungsbereich auf Grundlage des Entwurfes vom 12. August 2014 (Reg. Nr. 2222), unter teilweiser Aufhebung der Festsetzungen des am 7. März 1989 festgesetzten Bebauungsplanes IX-166 aufzustellen.
Der Bebauungsplan IX-166-1 soll als qualifizierter Bebauungsplan nach § 30 Abs. 1 BauGB sowie gemäß § 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung und im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. - Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Trä-ger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt, die Behör-den und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zum Bebauungsplanentwurf IX-166-1 und der Begründung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB aufzufordern.