BA-Beschlussprotokoll vom 19. November 2013

98. Sitzung

Beschluss Nr. 162

Öffentlich!

1. Beschlüsse:

1.1 Änderungsbeschluss:
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt auf Grund der geänderten Rechtsprechung zur Festsetzung von Grundflächen und Grundflächenzahl (GR/GRZ) im Zusammenhang mit einer Baukörperausweisung und dem Ergebnis der informellen Durchsicht durch die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes 4-41 VE. Grundlage für die weitere Bearbeitung ist der Entwurf vom 12. November 2013, (Reg. Nr. 2218a).

1.2 Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss -:
(gem. § 3 Abs. 2 BauGB)
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf 4-41 VE vom 12. November 2013 (Reg. Nr. 2218a) auf Grundlage des § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB i. V. mit § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren 4-41 VE wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird abgesehen.