Öffentlich!
1. Beschlüsse
1.1 Änderungsbeschluss:
-gemäß § 6 Abs. 1 AGBauGB-
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, den Bebauungsplan 4-42 auf Grundlage des Entwurfes vom 10. Dezember 2013 (Reg. Nr. 2199a) zu ändern und das Verfahren auf dieser Grundlage weiterzuführen.
1.2 Beschluss zur Durchführung der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:
-gemäß § 4 (2) BauGB i. V. mit § 6 Abs. 2 AGBauGB -
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf beschließt, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme zu den Planinhalten und zur Begründung zum Bebauungsplan aufzufordern.
1.3 Beschluss zur öffentlichen Auslegung – Offenlegungsbeschluss:
-gemäß § 3 Abs. 2 BauGB-
Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin beschließt die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes 4-42 (Reg. Nr. 2199a) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.