Bei dem Sonderfahrdienst Telebus für Menschen mit Behinderung kommt es zu einigen Änderungen: In § 9 Abs. 2 des Landesgleichberechtigungsgesetzes für Menschen mit und ohne Behinderung heißt es: „Für Personen, die wegen der Art und der Schwere ihrer Behinderung nicht am öffentlichen Personennahverkehr teilnehmen können, wird ein besonderer Fahrdienst vorgehalten, auf den die Vorschriften des § 145 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch keine Anwendung finden.“ Unter dem aktuellen Sparzwang hat sich die zuständige Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz daran gemacht, Einsparpotenziale beim Sonderfahrdienst zu ermitteln.
Die so genannten Freizeitfahrten werden am 1. Juli 2005 vom bisherigen Betreiber BZA (Berliner Zentralausschuss e. V.) in die Regie der BVG übergeben. Die Fahrleistungen werden neu ausgeschrieben, und in einer neuen Telebus-Verordnung sollen unter anderem die Zuzahlungen durch die Telebus-Nutzer neu geregelt werden.
In einem ersten Akt waren die so genannten Kostenträgerfahrten (Kranken- und Arbeitsfahrten) ausgegliedert worden. Diese waren bisher aus dem gleichen Haushalt finanziert worden. Jetzt hat man erkannt, dass hier „eine verdeckte Subvention“ stattgefunden hat. Des weiteren wurden die Sonderfahrten für Schülerinnen und Schüler mit schwersten und mehrfachen Behinderungen von den Schulämtern neu ausgeschrieben. Gegen die Leistungen des für den Bezirk zuständigen Fahrdienstes regt sich Kritik in der Elternschaft.
Thema des Monats März 2005
Beförderung von schwerstmehrfachbehinderten Schülern an Sonderschulen
Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Fraktion
Fraktionslose Bezirksverordnete (Die Linkspartei.PDS)
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksverordneten-versammlung
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