Derzeit betreuen die Bundesagentur für Arbeit und die jeweiligen Kommune gemeinsam die Empfänger von Hartz-IV-Leistungen: während der Bund für den Lebensunterhalt (ALG II) zuständig ist, gilt dies für die Kommunen zu den Kosten der Unterkunft. In den örtlichen JobCentern ist beides nach dem Motto »Hilfen aus einer Hand« miteinander verbunden, was sich auch bei den Beschäftigten zeigt. Die einen sind beim Bezirk angestellt, die anderen bei der Bundesagentur für Arbeit, aber sie arbeiten zusammen in gemeinsamen Teams. Das Bundesverfassungsgericht bezeichnete in einem Urteil von 2007 diese Mischverwaltung von Bundesagentur für Arbeit (BA) und Kommunen als verfassungswidrig und fordert bis Ende 2010 eine Umstrukturierung.
Thema des Monats Januar 2010
Wohin führt die Neuorganisation der JobCenter?
Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert
SPD-Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
FDP-Fraktion
Fraktion Die Linke
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Bezirksverordneten-versammlung
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