Am 25. Mai haben 47,7 Prozent der Wahlberechtigten an der Abstimmung zum Bürgerentscheid “Rettung der Kleingartenkolonie Oeynhausen” teilgenommen. Damit war das vorgeschriebene Quorum von mindestens 10 Prozent erfüllt. Die Abstimmungsfrage lautete: „Sind Sie dafür, dass das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf aufgefordert wird, das Gebiet des Kleingärtnervereins Oeynhausen e.V. durch zügige Fortsetzung des Bebauungsplanverfahrens bis zur Planfestsetzung des bereits aufgestellten Bebauungsplans IX-205a dauerhaft zu sichern, um die geplante Bebauung durch die Eigentümerin zu verhindern?“ 77 Prozent antworteten mit “ja”. Damit war der Bürgerentscheid erfolgreich.
Das Bezirksamt hat in seiner Sitzung am 17. Juni beschlossen, Rechtsmittel beim Oberverwaltungsgericht einzulegen gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 9. Mai, die der Lorac als Bauherrin für die von ihr auf dem Gelände der Kleingartenkolonie Oeynhausen geplanten 700 Wohnungen einen Anspruch auf Ausnahmeerteilung und Erschließung durch den Bezirk zugesprochen hatte.
Thema des Monats Juli 2014
Lehren aus dem Bürgerentscheid Oeynhausen?
Die Bezirksverordnetenversammlung diskutiert
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