Wie kann man für Menschen, die vor Krieg, Verfolgung, Naturkatastrophen oder aufgrund einer desaströsen wirtschaftlichen Situation auf der Suche nach einem besseren Leben geflüchtet sind, überhaupt einen Preis bemessen? Das Grundgesetz verpflichtet uns zur Aufnahme JEDER/*/S Geflüchteten und zu einer sorgfältigen Prüfung des Asylanspruchs. Dies sind die Errungenschaften unserer Verfassung aus den Erfahrungen, als Menschen aus Nazideutschland flüchten mussten und zum Teil keine Aufnahme fanden. Natürlich ist es wichtig, die Anwohnenden mitzunehmen und Strukturen für die neu ankommenden Menschen zu schaffen. So war das Vorgehen des Landesflüchtlingsamtes – den Bezirk vor vollendete Tatsachen zu stellen – nicht korrekt. So kann die Nachbarschaft nicht mitgenommen werden und Integration wird schwieriger. Aus anderer Perspektive ergibt sich folgendes Bild: Wir benötigen Arbeitskräfte und es kommen junge Menschen, die hier arbeiten und leben wollen. Wir sollten unser
Augenmerk legen auf Sprachkurse, Integration, und Hilfe durch die Menschen, die hier leben. Wir sind eine Welt und wir sind alles Menschen, da ist kein Preis zu hoch.
Susan Drews