Es ist ein legitimes Anliegen des Bezirksamts, sich für die Parkraumbewirtschaftung stark zu machen. Dabei mag es der bequemste Weg sein, nicht auf einen Bürgerentscheid zu achten, jedoch ist dies eine herbe Beschädigung der Bürgerbeteiligung. Das Signal, welches von dem Übergehen des Bürgerentscheids ausgeht, ist, dass ein Entscheid immer nur so viel Wert ist, wie die aktuell Regierenden von dem Ergebnis halten. Die Kultur, die dieses Vorgehen entfaltet, ist jene von nach Anstandsfristen stets wieder aufgehobenen Volks- und Bürgerentscheiden. Es liegt in der Natur der Sache, dass ein Bezirksamt gegen das Anliegen eines Bürgerentscheids ist. Gerade weil ein Bezirksamt zumeist politisch gegen das Ansinnen eines Bürgerentscheids ist, hat es mit dem Ergebnis von diesen mit besonderer Sorgfalt umzugehen. Es ist ein formal festgehaltener Ausdruck des Bürgerwillens und ein Bezirksamt hat zuvorderst die Interessen der Bürgerschaft zu beachten und nicht jene des eigenen
Parteibuchs. Ein sofortiges Übergehen eines erneuten Entscheids wäre der Todesstoß für das Instrument des Bürgerentscheids.
Tobias Bergmann