Die Diskussion um den Milieuschutz ist von einem fehlerhaften Verständnis des § 172 BauGB geprägt. Insbesondere wird immer von einem Instrument des Mieterschutzes gesprochen. Dies ist der genannte Paragraph jedoch mit Nichten. Der Paragraph soll Kommunen vor finanziellen Belastungen durch negative städtebauliche Entwicklungen schützen. Da die Position der FDP-Fraktion zum Milieuschutz hinreichend bekannt ist, lass ich hier eine im Gebiet ansässige Familie zu Wort kommen:
„Sollte der Milieuschutz im Gebiet Schloßstraße/Amtsgerichtsplatz kommen, so werden wir unsere Wohnung nicht erweitern können. Wir haben den Bauantrag für den entsprechenden Dachgeschossausbau über unserer Wohnung bereits eingereicht. Damit möchten wir für unsere 5-köpfige Familie genug Platz schaffen. Der Ausbau ist rein für uns; nicht für die Mieteinnahmen, nicht um die Wohnung zu verkaufen. Wir wohnen hier seit 2006, sind hier stark verwurzelt. Viele unserer Verwandten wohnen in unmittelbarer Nähe zu uns. Unsere Möglichkeit zu bleiben, wird vom Milieuschutz nicht geschützt, sondern bedroht.“
Fazit: Auch Milieuschutz hat zwei Seiten, die bisherige singuläre Betrachtung muss aufhören. Denn Milieuschutz konserviert und lässt keinen Raum für Entwicklungen zu.
Johannes Heyne