Ja – aber nicht als Selbstzweck. In sogenannten Milieuschutzgebieten soll der Bezirk die gewachsene Einwohnerstruktur erhalten. Findet ein Eigentümerwechsel statt, müssen die Bestandsmieter:innen vor Folgen wie einer aggressiven Mietenpolitik, fragwürdigen Luxussanierungen oder der Umwandlung der Mietwohnungen in Eigentumswohnungen geschützt werden. Der Bezirk muss verhindern, dass die Mieterinnen und Mieter finanziell so stark belastet werden, dass sie aus ihren Wohnungen und Kiezen verdrängt werden. Das Vorkaufsrecht ist ein wichtiges Instrument, um dieser Verdrängung einen Riegel vorzuschieben. Insbesondere die sogenannten Abwendungsvereinbarungen, in denen die neuen Eigentümer einen Vorkauf durch den Bezirk verhindern können, indem sie sich im Gegenzug zu sozialen Vermietungsbedingungen verpflichten, sind dabei zentral. Das jüngste Urteil des Bundesverwaltungsgerichts hat diese Schutzmöglichkeit nun für alle Kommunen in der Bundesrepublik eingeschränkt. Ohne
Vorkaufsrecht und Abwendungsvereinbarungen haben die Bezirke kaum noch eine Handhabe, Mieterinnen und Mieter gegen Verdrängung zu schützen. Die neue Bundesregierung muss hier so schnell wie möglich Klarheit schaffen.
Nico Kaufmann und Wolfgang Tillinger