Sehr geehrte Frau Vorsteherin!
Sehr geehrte Bezirksverordnete!
Verehrte Bürgerinnen und Bürger!
Werte Gäste!
- 2014 auf 627.960.300 € ~ 90,6 % und für
- 2015 auf 633.441.000 € ~ 91,5 %.
Davon sind im Haushaltsjahr 2014 rd. 569 Mio. € und im Haushaltsjahr 2015 rd. 579 Mio. € durch Leitlinien, u.a. bei - den Lehr- und Lernmitteln (rd. 3 Mio. €),
- der Hoch- und Tiefbauunterhaltung (rd. 16 Mio. €),
- den Transferausgaben (insgesamt rd. 436 Mio. € in 2014 und rd. 446 Mio. € in 2015)
oder durch vergleichbare Ansatzbildungen wie etwa für - das Personal (rd. 90 Mio. € in beiden Jahren),
- die Grundstücksbewirtschaftung (rd. 18 Mio. € für beide Jahre) oder
- die baulichen Investitionen (rd. 6 Mio. € in beiden Jahren)
fix.
Aus den verbleibenden Mitteln müssen alle übrigen Ausgaben geleistet werden, unter anderem auch alternativlose Dinge wie die Beköstigung im Schulbereich, die Aufrechterhaltung der IT-Infrastruktur in den Dienstgebäuden (gerade im Zuge der Aufgabe des Bürodienstgebäudes Rathaus Wilmersdorf) oder die Unterhaltung der Grünflächen.
Da ein Bezirkshaushalt neben der Zuweisung auch andere, eigene Einnahmen enthalten kann, hat das Bezirksamt intensive Überlegungen zu diesem Punkt angestellt. Allerdings musste festgestellt werden, dass die realisierbaren Einnahmen bereits weitgehend im Eckwertebeschluss des Bezirksamts enthalten waren und die Einnahmevorgaben der Senatsverwaltung für Finanzen mittlerweile ein Volumen erreicht haben, das die Veranschlagung darüber hinaus gehender Beträge unmöglich macht.
Daher wurde zunächst grundsätzlich, analog des Gedankens des Artikels 89 der Verfassung von Berlin, nur das in einen Ansatz gebracht, - was zur Erfüllung gesetzlicher Aufgaben und rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist,
- was zum Erhalt bestehender Einrichtungen oder der Weiterführung begonnener Bauvorhaben dient oder
- die Aufrechterhaltung der ordnungsgemäßen Verwaltung sichert.
Einnahmeseitig bestehen Risiken im Bereich der Grundstücksverkaufserlöse und der Gewinnerwartung aus der Parkraumbewirtschaftung, die nicht allein durch eigene Managementmaßnahmen zu erreichen sind.
Jenseits aller Anstrengungen gerade auch im Bereich der Transferausgaben bleiben nicht unerhebliche Risiken bestehen. Daher sind auch im Rahmen der kommenden Haushaltswirtschaft engste Maßstäbe bei der Führung der Geschäfte erforderlich, um fortgesetzt erfolgreich zu verhindern, dass Charlottenburg-Wilmersdorf infolge eines negativen Jahresabschlusses als sogenannter „Konsolidierungsbezirk“ unter besondere Aufsicht der Senatsverwaltung für Finanzen gerät, wie dies bei 4 Bezirken (1/3) der Fall ist.
Ich appelliere mit allem Nachdruck an Sie, trotz der dargestellten Probleme und Risiken den Ihnen vom Bezirksamt vorgelegten Haushaltsplanentwurf sachbezogen zu erörtern und ihn, selbstverständlich unter Berücksichtigung gegebenenfalls erforderlicher Veränderungen im Zuge Ihrer Beratungen am 20. September zu beschließen. Eine von der Senatsverwaltung für Finanzen gesteuerte Haushaltswirtschaft 2014 bei Nichtvorliegen eines Haushaltsbeschlusses ist unbedingt zu vermeiden! Ein Haushaltsplan, der der Nachschau der Senatsverwaltung für Finanzen standhält und die Zustimmung des Abgeordnetenhauses findet, muss unser gemeinsames Ziel sein. In diesem Sinne wünsche ich uns konstruktive Haushaltsberatungen.
Abschließend bedanke ich mich bereits jetzt bei all denen, die am Entwurf des Bezirksdoppelhaushaltsplans 2014/2015 mitgewirkt haben, für ihren Einsatz.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.