Berliner Jugendämter feiern 100-jähriges Jubiläum im Roten Rathaus

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Pressemitteilung vom 15.10.2024

Mit einem Festakt im Roten Rathaus und einem vielseitigen Programm an künstlerischen Darbietungen von Kindern und Jugendlichen haben die Berliner Jugendämter am Montag, 14. Oktober 2024, ihr 100-jähriges Bestehen gefeiert. Zu den Gästen zählten vor allem Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Berliner Jugendämter sowie Vertreterinnen und Vertreter der freien Jugendhilfeträger. Auch Berlins Senatorin für Jugend, Bildung und Familie, Katharina Günther-Wünsch und der Staatssekretär für Jugend, Falko Liecke sowie die Bezirksstadträtinnen und -räte für Jugend und Familie nahmen an der Veranstaltung teil.

Bezirksstadtrat Detlef Wagner:

„Das Jugendamt Charlottenburg-Wilmersdorf steht seit so vielen Jahren als zuverlässiger Partner an der Seite von Familien, Kindern und Jugendlichen. Gemeinsam gestalten wir eine Zukunft, in der alle jungen Menschen die bestmöglichen Chancen erhalten. Dieses Jubiläum ist nicht zur Grund zum Feiern, sondern auch eine Verpflichtung, weiterhin für Gerechtigkeit, Unterstützung und Chancengleichheit in unserem Bezirk einzutreten. Ich bin stolz auf die Arbeit, die unsere Mitarbeitenden täglich leisten. Auf die nächsten 100 Jahre im Dienste unserer Kinder, Jugend und Familien.“

In ihrem Grußwort ging Senatorin Günther-Wünsch auf die Bedeutung der Berliner Jugendämter und ihre Arbeit für das Wohl von Kindern und Jugendlichen in den Bezirken ein. Zudem dankte sie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr großes Engagement.

Prof. Dr. Reinhard Wiesner, deutscher Rechtswissenschaftler und „Vater“ des Sozialgesetzbuches VIII, das die Kinder- und Jugendhilfe regelt, zeichnete in der Festrede nach, wie sich die Jugendämter in ihrer 100-jährigen Geschichte mit ihrem anfänglichen Fokus auf der Gefahrenabwehr hin zu serviceorientierten, unterstützenden Behörden gewandelt haben. Heute stehen präventive Angebote und die Unterstützung der Eltern bei der Erziehung deutlich stärker im Mittelpunkt. Dabei hob Wiesner die großen Herausforderungen der Fachkräfte hervor: Diese müssten einerseits die Grundrechte der Eltern achten, denen die Erziehung ihrer Kinder obliegt und gleichzeitig müssten sie das Recht der Kinder auf Schutz gewährleisten, das sich unter anderem aus der UN-Kinderechtskonvention ableitet. Für diese wichtige Aufgabe forderte Wiesner eine höhere gesellschaftliche Anerkennung und Wertschätzung der Mitarbeitenden der öffentlichen und freien Jugendhilfeträger.

In einem Filmbeitrag kamen ehemalige und aktuelle Mitarbeitende der Berliner Jugendämter selbst zu Wort. Sie thematisierten die Herausforderungen und Veränderungen ihres Arbeitsalltags sowie ihre Sicht auf die Zukunft der Jugendämter. Fragen des demografischen Wandels und des Fachkräftemangels oder der Digitalisierung wurden ebenso angesprochen, wie die Bedeutung einer ausreichenden und langfristigen finanziellen Ausstattung. Über den Kinder- und Jugendschutz hinaus zeigte der Film zudem die vielfältigen Aufgabenbereiche des Jugendamtes auf. Dazu gehört unter anderem die Jugendförderung mit zahlreichen Angeboten wie den rund 100 kommunalen Jugendfreizeiteinrichtungen in ganz Berlin oder die immer wichtiger gewordene Kinder- und Jugendbeteiligung. Daneben bieten die Berliner Jugendämter umfassenden Leistungen für Familien an: für ganz Deutschland beispielgebend sind die Berliner Familienservicebüros mit kostenfreier Beratung und Hilfestellung bei Fragen rund um die Familie.

Höhepunkte des Festakts waren der Auftritt der Rap-Gruppe KKG – Kuma-Kids-Gang aus dem Jugend-, Kultur- und Kommunikationszentrum DTK Wasserturm in Kreuzberg sowie die unterschiedlichen artistischen Showeinlagen von Kindern und Jugendlichen aus dem Zirkus Cabuwazi. Abgerundet wurde die Veranstaltung durch das Catering der Schülerfirma der Schule am Zwickauer Damm in Neukölln, die im Rahmen der Berufsorientierung der 9. und 10. Klassen ihr Können unter Beweis stellte.

Der Film „100 Jahre Berliner Jugendämter“ findet sich hier.
https://youtu.be/6cUcvs4_FGM?si=GUJk8WiNR4kmu3z0

Geschichtlicher Hintergrund:
Die rechtliche Grundlage zur Gründung von kommunalen Jugendämtern und damit der Jugendämter in Berlin schuf das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz aus dem Jahr 1924. Die zuvor stark zersplitterte freie und öffentliche Jugendfürsorge wurde so erstmals in einer Organisation zusammengefasst, die eine positive Idee von Kindheit, Jugend und Familie durchgängig umsetzen sollte. Die Aufgaben der Jugendämter umfassten damals die Jugendwohlfahrt, das Pflegekinder- und das Vormundschaftswesen, die Unterstützung
hilfsbedürftiger Kinder und Jugendlicher, den Vollzug der gerichtlich angeordneten Fürsorgeerziehung und Maßnahmen der vorbeugenden Gesundheitsfürsorge für schulpflichtige Minderjährige. Viele dieser Aspekte sind heute im Sozialgesetzbuch VIII wiederaufgenommen. Nach dem Verlust wesentlicher Kompetenzen während des Nationalsozialismus haben sich die Berliner Jugendämter seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges sukzessive von reinen Fürsorge- und Jugendhilfebehörden hin zu modernen Dienstleistungsbehörden entwickelt. Unter anderem mit vielfältigen beratenden und unterstützenden Maßnahmen und Angeboten für Kinder, Jugendliche sowie Familien decken sie heute ein breites Tätigkeitsfeld ab.

Im Auftrag
Jüch