Ehrenamtliche Richterinnen und Richter gesucht

Pressemitteilung vom 15.05.2023

Das Bezirkswahlamt Charlottenburg-Wilmersdorf sucht für die Amtsperiode ab dem 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028 weiterhin ehrenamtliche Verwaltungsrichterinnen und -richter.

Ehrenamtliche Richterinnen und Richter nehmen Aufgaben der Rechtsprechung wahr. Sie wirken bei der mündlichen Verhandlung, der sich daran anschließenden Beratung und der Abstimmung bei der Entscheidung mit. Bei der mündlichen Verhandlung und der Urteilsfindung sind sie mit den gleichen Rechten wie die Berufsrichter ausgestattet.

Ehrenamtliche Richterin oder Richter kann werden, wer seinen Wohnsitz in Berlin hat und das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus von Berlin besitzt. Das Mindestalter zur Bekleidung des Amtes beträgt 25 (für die Berufung beim Arbeitsgericht) bzw. 30 Jahre (beim Landesarbeitsgericht). Personen, die hauptberuflich oder ehrenamtlich im öffentlichen Dienst tätig sind, können nicht zu ehrenamtlichen Richtern am Verwaltungsgericht berufen werden.

Interessierte schicken ihre Bewerbung, mit Namen, Vornamen, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift und der derzeit ausgeübten Tätigkeit, per E-Mail an wahlamt@charlottenburg-wilmersdorf.de oder postalisch an das Bezirkswahlamt,
Hohenzollerndamm 174-177,10713 Berlin. Weitere Informationen sowie eine Bereitschaftserklärung sind hier zu finden: https://www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/verwaltung/aemter/buergerdienste/wahlamt/

Die Bewerbungen werden auf einer Vorschlagsliste zusammengestellt, die mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit von der Bezirksverordnetenversammlung beschlossen wird. Rückfragen werden unter der Telefonnummer (030) 9029-15021 beantwortet.

Im Auftrag
Brühl