Bereichsentwicklungsplanung für die City-West – Ziele und Handlungsbedarfe für die Themenfelder Städtebau, Wohnen und Wirtschaft

Pressemitteilung vom 05.04.2023

Das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf hat die Aufstellung einer Bereichsentwicklungsplanung City West (BEP) für den unmittelbaren Zentrumsbereich und die Spreestadt beschlossen. Die zweite Informationsveranstaltung dazu findet am Dienstag, 18. April 2023, um 18.30 Uhr statt.

Mit der Bereichsentwicklungsplanung City West will Charlottenburg-Wilmersdorf in unterschiedlichen Themenbereichen einen Rahmen für die Entwicklung dieses Gebiets setzen. Dabei spielen neben städtebaulichen und Nutzungsaspekten auch etwa Freiraum, Verkehr, Klimaanpassung und andere Aspekte eine Rolle.

Die Bereichsentwicklungsplanung wird vom Bezirksamt gemeinsam mit zahlreichen Akteuren der unterschiedlichen Verwaltungen, der Nachbarbezirke aber auch zivilgesellschaftlichen Akteuren entwickelt.

In einer ersten öffentlichen Informationsveranstaltung am 29. November 2022 wurde das Instrument der Bereichsentwicklungsplanung vorgestellt und über erste Zwischenstände, wie die vom Bezirksamt beschlossenen Entwicklungsleitlinien für die BEP City West, deren Zielsetzungen eine wichtige Grundlage für die weitere Erarbeitung darstellen, informiert. Die Entwicklungsleitlinien für die City West sowie die Präsentation und das Protokoll der ersten Informationsveranstaltung sind unter https://mein.berlin.de/ und auf der Website des Bezirksamtes als Download zu finden.
In der zweiten Informationsveranstaltung werden per Videokonferenz die Ziele und Handlungsempfehlungen für die sektoralen Themen Städtebau, Wohnen und Wirtschaft vorgestellt und erörtert.

Aus organisatorischen Gründen ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Unter folgendem Link kann sich an der Veranstaltung angemeldet werden:
https://www.planergemeinschaft.de/bereichsentwicklungsplanung-city-west

Die Anmeldung kann bis 18 Uhr am Veranstaltungstag erfolgen.

Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Fabian Schmitz-Grethlein:

bq. Gute Partizipation bedeutet neben der Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure auch, unsere Arbeit dem kritischen Blick der Öffentlichkeit zu unterwerfen. Dies gilt umso mehr bei Planungen, die deutlich über den Tag hinausreichen. Für die City-West sind die Themen Städtebau, Wohnen und Wirtschaft, die wir nun vorstellen wollen, von besonderer Bedeutung. Deshalb freue ich mich auf eine breite Beteiligung!

Hintergrund:
Die Bereichsentwicklungsplanung entsprechend § 4 Abs. 2 AGBauGB ist eine bezirkliche, teilräumliche Planungsebene zwischen der übergeordneten Flächennutzungsplanung (des Senats) und der kleinräumigen verbindlichen Planung, den Bebauungsplänen. Mit einer sogenannten Bereichsentwicklungsplanung sollen die gesamtstädtischen Planungsziele der verschiedenen übergeordneten Planungen auf bezirklicher Ebene konkretisiert und für den Geltungsbereich vertieft werden.
Über dieses Planungsinstrument können sowohl städtebauliche und freiraumplanerische Ziele definiert werden als auch thematische Vertiefungen wie beispielsweise zu ökologischen oder verkehrlichen Zielen und Maßnahmen behandelt und beschlossen werden. Eine Bereichsentwicklungsplanung ist somit ein wichtiges städtebauliches Steuerungsinstrument für den Bezirk. Ziel ist es, unterschiedliche Raumansprüche miteinander zu koordinieren und Flächenbedarfe bspw. für die soziale, verkehrliche Infrastruktur, für Freiräume, oder auch für Wohnen und Gewerbeflächen in einem Nutzungskonzept mit einem mittel- bis langfristigen Planungshorizont darzustellen.
Dabei werden vertiefende Zielstellungen zu einzelnen Themenbereiche benannt, aber keine grundstücksgenauen städtebaulichen Planungen dargestellt. Die Bereichsentwicklungsplanung stellt somit ein wichtiges strategisches Instrument dar und erlangt durch einen Bezirksamtsbeschluss und einen Beschluss der Bezirksverordnetenversammlung eine verwaltungsinterne Verbindlichkeit. Sie ist mit ihren Zielen Ausgangspunkt für die verbindliche Bauleitplanung und für neue Bauprojekte.

Im Auftrag
Farchmin