Das Amt für Ausbildungsförderung wird mit Zugangsbeschränkungen für den Publikumsverkehr wieder geöffnet.
Um der Infektionsschutzverordnung im Umgang mit dem Corona-Virus gerecht zu werden, ist ab dem 03.08.2020 eine persönliche Vorsprache im BAföG-Amt (nur) nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ein Termin zur persönlichen Vorsprache kann dienstags von 9 bis 13 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr vereinbart werden.
Möglichkeiten der Kontaktaufnahme um einen Termin zu vereinbaren:- Telefonisch bei dem zuständigen Sachbearbeiter zu den allgemeinen Bürozeiten. Die Übersicht der Zuständigkeiten befindet sich am Ende der Pressemitteilung.
- Per E-Mail über bafoeg-schueler@charlottenburg-wilmersdorf.de (Schüler-BAföG) oder afbg@charlottenburg-wilmersdorf.de (Aufstiegs-BAföG bzw. Meister-BAföG)
- Nach der Terminvereinbarung wird eine schriftliche Bestätigung des Termins versandt. Diese Bestätigung ist zum Antritt des Termins unbedingt mitzuführen und vorzulegen.
- Die Mitnahme weiterer Personen ist ausgeschlossen. Der Zutritt zur Sachbearbeitung wird nur Personen gestattet, die sich mittels der Terminbestätigung ausweisen können.
- Die Terminsprechstunden sind für die Erstantragsberatung vorgesehen. Die Abgabe von Unterlagen und Nachfragen nach dem Bearbeitungsstand sollen schriftlich oder telefonisch erfolgen.
- Die allgemeinen Abstands- und Hygieneregeln im Dienstgebäude sind zu beachten und es wird gebeten, einen Mund- und Nasenschutz zu tragen.
Die Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.bafög.de (Schüler- oder Auslands-BAföG) oder www.aufstiegs-bafoeg.de (Aufstiegs-BAföG).