Neue organisatorische Regelungen für Bauvorhaben stärken den Klimaschutz und die Anpassung bei Neubauvorhaben

Pressemitteilung vom 03.01.2020

Im innerstädtischen Teil des Bezirkes gelten Landschaftspläne, die für Grundstücke einen sogenannten „Biotopflächenfaktor“ festsetzen. Dieser Biotopflächenfaktor ist als ökologischer Planungskennwert bei Bauvorhaben nachzuweisen. Der Nachweis kann durch verschiedene Maßnahmen wie Dachbegrünung, Entsiegelung oder Regenwasserversickerung erfolgen. Damit soll den ökologischen Folgen von Verdichtung und Versiegelung entgegengewirkt werden. Eine dem Ziel der Nachhaltigkeit verpflichtete Stadtentwicklung ist dazu angehalten, Qualitäten in der Schaffung und Bewahrung von Freiräumen auf Baugrundstücken zu ermöglichen. Angesichts der zunehmenden Belastung der Innenstädte durch Erhitzung, Starkregenereignissen und die besorgniserregende Abnahme der biologischen Vielfalt ist dies dringender denn je.

Die Untere Naturschutzbehörde im Umwelt- und Naturschutzamt war bisher nur bei ordentlichen und vereinfachten Baugenehmigungsverfahren gem. §§ 63, 64 Bau O Bln eingebunden. Da die Mehrzahl der Bauvorhaben in der Innenstadt jedoch als „genehmigungsfrei gestelltes Vorhaben“ nach § 62 der Bauordnung verwirklicht wird, ist das Umwelt- und Naturschutzamt in der Vergangenheit nicht involviert gewesen. Dies rief eine Regelungslücke hervor.

Um dem entgegenzuwirken gilt ab Januar 2020 Folgendes: Der Fachbereich Stadtplanung weist nun auch in der Bauberatung bei Vorhaben, die von einer Baugenehmigung freigestellt sind, Bauherren und Architekten darauf hin, dass der Biotopflächenfaktor nachzuweisen ist. Durch das frühzeitigere Eingreifen des Fachbereiches hat der Bauherr nun die Möglichkeit, seine Planung rechtzeitig auf die Erfordernisse der Landschaftspläne abzustimmen. Darüber hinaus werden unliebsame Überraschungen, wie die Ablehnung einer Ausnahme von den Festsetzungen eines Landschaftsplans durch die Untere Naturschutzbehörde, vermieden. Und nicht zuletzt sorgt das Vorgehen dafür, dass alle Vorhaben im Hinblick auf den Naturschutz gleichbehandelt werden. Diese Regelung ermöglicht die Errichtung qualitativ ansprechender und dem Wohlbefinden der Bewohnenden dienenden Gebäuden.

Herr Bezirksstadtrat Schruoffeneger:

bq. Mit dem neuen Verfahren stärken wir die Belange des Klimaschutzes und der Klimaanpassung bei Neubauvorhaben, ohne dass dies zu einer Beeinträchtigung oder Verzögerung führen wird.

Im Auftrag
Eichner