Allgemeinverfügung: Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen

Pressemitteilung vom 15.12.2020

Das Bezirksamt informiert:

Auf Grundlage des § 28 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit Nummer 16 Abs. 1 Buchst. a der Anlage zum Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ZustKat Ord) und § 3 Abs. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) in Verbindung mit § 1 Abs. 1 Gesetz über das Verfahren der Berliner Verwaltung (VwVfG BE) erlässt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eine Allgemeinverfügung, welche ab Mittwoch, 16. Dezember 2020 für Personen gilt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Charlottenburg-Wilmersdorf haben.

Die Allgemeinverfügung beinhaltet die Vorschriften zur Quarantäne von Kontaktpersonen der Kategorie I sowie von Verdachtspersonen und Isolation von positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Der Inhalt der Allgemeinverfügung wirkt unmittelbar.

Im Anhang finden Sie die Allgemeinverfügung im Wortlaut HIER

Im Auftrag
Brühl