Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen
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Pressemitteilung vom 16.10.2020
Aufgrund § 28 Abs. 1 Satz 1, § 29 Abs. 1 und 2, § 30 Abs. 1 Satz 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) in Verbindung mit Nummer 16 Abs. 1 Buchst. a des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes (ZustKat Ord) erlässt das Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf eine Allgemeinverfügung, welche ab dem 17. Oktober 2020 für Personen gilt, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Charlottenburg-Wilmersdorf haben.
Die Allgemeinverfügung beinhaltet die Vorschriften zur Isolation von Kontaktpersonen der Kategorie I, Verdachtspersonen und positiv auf das Coronavirus getesteten Personen. Sie werden dennoch vom Gesundheitsamt kontaktiert, wenn Sie zum Personenkreis gehören. Der Inhalt der Allgemeinverfügung wirkt trotzdem unmittelbar.
Nachfolgend finden Sie die Allgemeinverfügung vom 17. Oktober 2020 als PDF.
Im Auftrag
Grabsch
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Allgemeinverfügung vom 17. Oktober 2020
Kontakt
Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin
Verkehrsanbindungen
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