Bebauungsplan 4-62: Erneute öffentliche Auslegung, § 4a Abs. 3 BauGB

Pressemitteilung vom 03.06.2019

Ziel / Zweck: Urbane Gebiete gemäß § 6a BauNVO, öffentliche Grünflächen, Verkehrsfläche besonderer Zweckbestimmung – Fußgänger-/ Radfahrerbereich.

Der Bebauungsplan 4-62 wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Es besteht die Möglichkeit, sich an den Planungen zu beteiligen. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sind in die abschließende Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander einzubeziehen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben. (Vgl. Amtsblatt für Berlin, Ausgabe vom 24.Mai 2019).

Bebauungsplan 62VE

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung und dem Berliner Datenschutzgesetz. Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit ausliegt.

Ort: Bezirksamt Charlottenburg-Wilmersdorf von Berlin, Abt. Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt, Stadtentwicklungsamt, Fachbereich Stadtplanung, Hohenzollerndamm 174-177, 10713 Berlin, 5. OG, Zimmer 5112.

Zeit: 3. Juni 2019 bis einschließlich 5. Juli 2019 während der Dienststunden,
Montag bis Mittwoch von 8.30 Uhr bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.30 Uhr bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr, sowie nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 9029-15153 auch außerhalb dieser Sprechzeiten.

Weitere Informationen im Internet: https://www.bebauungsplan.charlottenburg-wilmersdorf.de/ oder https://mein.berlin.de.

Im Auftrag
Held