Rechtsgrundlagen

Paragraph

Wahlen zum Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen

Repräsentative Wahlstatistik

Rechtsgrundlage für die Durchführung ist das Gesetz über die allgemeine und die repräsentative Wahlstatistik (Wahlstatistikgesetz – WStatG). Dieses schreibt im Wesentlichen das bewährte Verfahren rechtsverbindlich fest und gewährleistet die Wahrung des Wahlgeheimnisses bei den Erhebungen.

Plebiszite in Berlin

Wahl zum Deutschen Bundestag

Wesentliche Rechtsgrundlagen für Bundestagswahlen finden Sie auf den Seiten des Bundeswahlleiters:

Wahl zum Europäischen Parlament

Wesentliche Rechtsgrundlagen für die Europawahl finden Sie auf den Seiten der Bundeswahlleiterin: