Volksbegehren und Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben

  • Bericht der Landesabstimmungsleiterin zum Volksentscheid

    Der Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben ist durch den Volksentscheid angenommen worden.

    Für die Annahme mussten die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen: 98,2 % der Teilnehmer und 27 % der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.

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  • Amtliche Information zum Volksentscheid

    In dieser Informationsbroschüre sind der Text des Stimmzettels, der Wortlaut des Gesetzentwurfs, über den abgestimmt wird, die Argumente der Trägerin des Gesetzentwurfs (Berliner Wassertisch) sowie die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Argumente des Senats von Berlin und des Abgeordnetenhauses von Berlin dargelegt.

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  • Ergebnis des Volksbegehrens

    Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen
    Pressemitteilung vom 09. November 2010

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