Der Gesetzentwurf über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge bei den Berliner Wasserbetrieben ist durch den Volksentscheid angenommen worden.
Für die Annahme mussten die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen: 98,2 % der Teilnehmer und 27 % der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.