Allgemeine Informationen

Amtliche Mitteilung

  • Amtliche Mitteilung

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Entsprechend der rechtlichen Vorgabe steht in dieser Informationsbroschüre für die Argumente der Trägerin des Volksbegehrens der gleiche Umfang wie für die Argumentation des Abgeordnetenhauses und des Senats zusammengenommen zur Verfügung. Dabei sind die Argumente der Trägerin auf den jeweils linken Seiten, die Argumente des Abgeordnetenhauses und des Senats nacheinander auf den jeweils rechten Seiten der amtlichen Mitteilung abgedruckt.

Muster des Stimmzettels

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Trägerin und Wortlaut

Initiative Deutsche Wohnen & Co enteignen
c/o Stadtteilbüro Friedrichshain,
Warschauer Straße 23,
10243 Berlin
Telefon: 0151 29106276
Internet: www.dwenteignen.de
E-Mail: info@dwenteignen.de

Beschluss zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen (Vergesellschaftungsgesetz)

Eine soziale Wohnungsversorgung in Großstädten wie Berlin setzt in der Fläche dauerhaft sozial gebundene Wohnungen zu leistbaren Mieten voraus. Wer auch Haushalten mit geringen Einkommen Wohnungen zur Verfügung stellen will, muss unterdurchschnittliche Mieten sicherstellen. Dieses Ziel ist mit privaten Wohnungsunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht nicht zu erreichen. Die Erfahrung zeigt, dass auch mit Steuerungsinstrumenten wie der Mietpreisbremse oder durch Vorkaufsrechte zugunsten der öffentlichen Hand die Wohnungsversorgung für Haushalte mit geringem Einkommen nicht hinreichend sichergestellt werden kann.

Wir brauchen eine groß angelegte Kommunalisierung beim Wohnungsbau und bei der Bereitstellung von Wohnungen, weil nur diese langfristig und auch in angespannten Situationen eine soziale Versorgung mit Wohnungen sicherstellen kann. Hierzu gehört auch eine Rekommunalisierung von Wohnungen, die einmal im öffentlichen Eigentum waren.

Daher wird der Senat von Berlin aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Art. 15 des Grundgesetzes erforderlich sind. Dies soll für Wohnimmobilien in Berlin sowie die Grundstücke, auf denen sie errichtet sind, gelten und findet Anwendung, sofern Wohnungen durch einen Eigentümer in einem Umfang gehalten werden, der als „vergesellschaftungsreif” definiert wird.

Alle Unternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht, gleich welcher Rechtsform, die Wohnungen in einer Anzahl über dieser Schwelle in ihrem Bestand haben, werden von der Vergesellschaftung erfasst. Wohnungsunternehmen, deren Töchter und nachgeordnete Wohnungsunternehmen mit Wohnimmobilien in Berlin gelten dabei als ein Wohnungsunternehmen. Soweit ein Wohnungsunternehmen eine bedeutende Beteiligung an einem dritten Wohnungsunternehmen hält, ist der Wohnungsbestand des dritten Wohnungsunternehmens in Berlin hinzuzurechnen. Ein unbebautes Grundstück im Eigentum des Wohnungsunternehmens gilt insoweit als Wohnung.

Als Schwelle für die Vergesellschaftungsreife schlagen wir einen Umfang von 3000 Wohnungen pro Unternehmen vor. Durch diese Höhe werden die Grundrechte auf Eigentum und Berufsfreiheit geschützt, gleichzeitig erfasst dieser Wert genug Unternehmen, um Gemeineigentum in einer Größenordnung zu schaffen, die den Begriff Vergesellschaftung rechtfertigt.

Ziel einer Vergesellschaftung ist die Schaffung von Gemeineigentum, weshalb Unternehmen in öffentlichem Eigentum oder in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft oder gemeinwirtschaftlich verwaltete Unternehmen rechtssicher ausgenommen werden sollen.

Vergesellschaftung im Sinne von Art. 15 des Grundgesetzes bedeutet auch, dass die Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher demokratischer Beteiligung von Stadtgesellschaft, Mieter*innen und Belegschaft erfolgen muss. Vorgeschlagen wird daher eine neu zu schaffende Anstalt öffentlichen Rechts. In ihrer Satzung soll festgehalten sein, dass die Bestände der AöR nicht privatisiert werden.

Die Höhe der Entschädigung ist nach Sinn und Zweck des Art. 15 des Grundgesetzes deutlich unterhalb des Verkehrswertes anzusetzen.“

Informationen der Trägerin zum Volks-Entscheid in leichter Sprache

Deutsche Wohnen, Vonovia, Akelius, Adler/Ado
und Heimstaden sind große Unternehmen.
Sie besitzen sehr viele Wohnungen in Berlin.
Sie erhöhen oft die Mieten.
Das macht unsere Stadt kaputt.

Wir alle brauchen eine Wohnung. Niemand will auf der Straße leben.
Wohnungen sind für die Menschen genauso wichtig wie Krankenhäuser,
Schulen, Busse und Bahnen und die Müllabfuhr.
Wohnungen sollten deshalb nicht an der Börse gehandelt werden.

In den letzten Jahren sind die Mieten in Berlin stark gestiegen.
Und sie steigen immer weiter. Aber Löhne und Renten steigen nicht so schnell.
Viele Berliner und Berlinerinnen haben nicht genug Geld für diese hohen Mieten.
Sie müssen aus ihrer Wohnung ausziehen oder sie finden keine Wohnung.
Auch viele Geschäfte können die Miete nicht mehr zahlen und müssen schließen.

Die Schuldigen sind die großen Unternehmen,
die sehr viele Wohnungen in Berlin besitzen.
Sie wollen mit ihnen schnell viel Geld verdienen.
Zum Beispiel Deutsche Wohnen.
Wir wollen diese Unternehmen nicht mehr in unserer Stadt haben.
Die Mieter und Mieterinnen sollen nicht mehr
für die Gewinne der Reichen zahlen.

Die Politik macht zu wenig. Sie schützt uns nicht.
Wir machen das jetzt selbst.
Das Grundgesetz bietet uns diese Möglichkeit.
Die Wohnungen sollen wieder Berlin gehören.
Die Mieten sollen auch Menschen mit wenig Geld bezahlen können.

Wir brauchen auch neue Wohnungen in Berlin.
Diese müssen aber bezahlbar sein.
Trotzdem müssen wir die Mieter schützen,
die schon eine Wohnung haben.

Informationen des Senats zum Volks-Entscheid in leichter Sprache

Der Berliner Senat hat das Ziel,
dass es in Berlin mehr Wohnungen mit bezahlbaren Mieten gibt.
Darum schützt Berlin die Mieterinnen und Mieter
mit Gesetzen vor zu hohen Mieten.
Und die Wohnungsbau-Gesellschaften vom Land Berlin
bauen und kaufen viele Wohnungen.

Der Volks-Entscheid hat das Ziel,
dass große private Firmen sehr viele Wohnungen
an das Land Berlin abgeben müssen.
Dafür müssen die Firmen eine Entschädigung bekommen,
also einen Geld-Betrag.

Das geht nur mit einem neuen Gesetz.
Wenn der Volks-Entscheid erfolgreich ist,
muss das Berliner Abgeordneten-Haus
so ein Gesetz beschließen.

Aktuell ist nicht klar,
wie hoch die Entschädigung sein wird.
Erst wenn das Gesetz da ist,
weiß man, wie teuer das ist.
Der Senat denkt, dass es 29 bis 39 Milliarden Euro sein können.
Berlin muss dann Geld bei Banken leihen.

Außerdem können die privaten Firmen mit dem Land Berlin
vor Gericht über die Entschädigung für die Wohnungen streiten.

"4 x mitentscheiden! Drei Wahlen und ein Volksentscheid am 26. September 2021" Broschüre in leichter Sprache

  • 4 x mitentscheiden! Drei Wahlen und ein Volksentscheid am 26. September 2021

    Die Informationsschrift gemäß § 32 Absatz 5 AbstG Berlin, findet sich in der Publikation ab Seite 20.

    PDF-Dokument (2.1 MB)

Wesentlicher Inhalt des Beschlusses

Der Senat wird aufgefordert, alle Maßnahmen einzuleiten, die zur Überführung von Immobilien in Gemeineigentum erforderlich sind:

  • Vergesellschaftung der Bestände aller privatwirtschaftlichen Wohnungsunternehmen mit über 3.000 Wohnungen im Land Berlin. Ausgenommen sind Unternehmen in öffentlichem Eigentum, kommunale Wohnungsbaugesellschaften in privater Rechtsform und Bestände in kollektivem Besitz der Mieter*innenschaft,
  • gemeinwirtschaftliche, nicht profitorientierte Verwaltung der Wohnungsbestände durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts (AöR),
  • Verwaltung der in Gemeineigentum überführten Bestände unter mehrheitlicher, demokratischer Beteiligung von Belegschaft, Mieter*innen und Stadtgesellschaft,
  • Verbot der Reprivatisierung dieser Wohnungsbestände in der Satzung der AöR,
  • Zahlung einer Entschädigung deutlich unter Verkehrswert an die betroffenen Wohnungsunternehmen.

Kostenschätzungen

Kostenschätzung der Trägerin
Die Entschädigungssumme kann vollständig aus den Mieten refinanziert werden, sodass die Entschädigung den Haushalt nicht belastet. Die Mieten könnten dabei sogar gesenkt werden. Die Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ schätzt die Entschädigungssumme für die Vergesellschaftung von rund 200.000 Wohnungen auf 7,3 bis 13,7 Milliarden Euro.

Amtliche Kostenschätzung
Für eine Vergesellschaftung von ca. 243.000 Wohnungen werden Entschädigungskosten von 28,8 bis 36 Milliarden Euro sowie Erwerbsnebenkosten von weiteren bis zu 180 Mio. Euro geschätzt. Für Erfassung und technische Bewertung der Immobilien, Entschädigungen für unbebaute Grundstücke, Ausgleichszahlungen für Wertminderungen und Personalüberhänge der betroffenen Unternehmen fallen einmalig zusätzlich 1,5 bis 1,9 Mrd. Euro an. Der Finanzierung liegt die Annahme zugrunde, dass diese Kosten vollständig mit Hilfe von Krediten finanziert werden. Für Finanzierungskosten und Bewirtschaftung der Bestände sind zusätzlich zu den Mieteinnahmen bei unveränderten Bestandsmieten voraussichtlich 100 bis 340 Mio. Euro jährlich bei aktuell sehr günstigen Finanzierungsbedingungen zu erbringen.

Übersicht Gesamtausgaben/ Gesamteinnahmen 2019-2021

Gemäß § 40b Absatz 1 Satz 2 des Abstimmungsgesetzes ist die Trägerin eines Volksentscheides dazu verpflichtet, spätestens vier Wochen vor Durchführung des Volksentscheides eine Übersicht über die Gesamtausgaben und die Gesamteinnahmen der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung vorzulegen. Nachfolgend finden Sie die entsprechende Aufstellung der Jahre 2019 bis 2021.

  • Einnahmen & Ausgaben DWE 2019-2021

    PDF-Dokument (59.2 kB)

Spenden

Alle geleisteten Spenden an die Trägerin für das vorliegende Verfahren finden Sie hier.