Kreiswahlleitung für die Wahl zum Europäischen Parlament 2024

Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter

Die Kreiswahlleiterinnen und Kreiswahlleiter führen die Geschäfte der Kreiswahlausschüsse und sind für die Durchführung der Europawahl in den Bezirken verantwortlich. Sie wurden im Herbst 2023 ernannt. Sie üben ihr Amt auch nach der Europawahl, längstens bis zum Ablauf der Wahlperiode aus.

Bezirkswahlämter

Die Bezirkswahlämter sind der Kreiswahlleiterin oder dem Kreiswahlleiter gegenüber für die richtige Anwendung der Wahlvorschriften und für die reibungslose Durchführung der Wahlen in ihrem Bereich verantwortlich.

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