Bezirkswahlleitung für die Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen

Bezirkswahlleiterinnen und Bezirkswahlleiter

Die Bezirkswahlleiterinnen und Bezirkswahlleiter führen die Geschäfte der Bezirkswahlausschüsse und sind für die Durchführung der Wahlen zum Abgeordnetenhaus von Berlin und zu den Bezirksverordneten­versammlungen in den Bezirken verantwortlich. Ebenso sind sie als Bezirksabstimmungsleiterinnen und als Bezirksabstimmungsleiter für die Durchführung von Bürgerbegehren, Volksbegehren und Volksentscheiden in ihrem Bezirk zuständig. Sie werden auf unbestimmte Zeit ernannt.

Bezirkswählamter

Die Bezirkswahlämter sind der Bezirkswahlleiterin oder dem Bezirkswahlleiter gegenüber für die richtige Anwendung der Wahlvorschriften und für die reibungslose Durchführung der Wahlen in ihrem Bereich verantwortlich.

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