Allgemeine Informationen

Wahltag

Die Bundesregierung hat beschlossen, dass die Wahl zum 10. Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland am 9. Juni 2024 stattfindet. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website des Bundeswahlleiters.

Fragen- und Antwortkatalog

  • Fragen- und Antwortkatalog

    Der Fragen- und Antwortkatalog widmet sich den Bereichen Wahlrecht, Wahlteilnahme, Wahlbneachrichtigung, Wählen bei Umzug und der Briefwahl.

    PDF-Dokument (640.9 kB)

Muster

Unter folgendem Download kann ein Muster des Berliner Stimmzettels und einer Wahlbenachrichtigung zur Europawahl 2024 eingesehen werden.

  • Musterstimmzettel Berlin - Europawahl 2024

    PDF-Dokument (51.3 kB)

  • Musterwahlbenachrichtigung

    PDF-Dokument (721.2 kB)

Wahlbekanntmachung für Wahlvorschlagsträger zur Einreichung von Wahlvorschlägen

  • Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 9. Juni 2024 in Berlin

    PDF-Dokument (651.5 kB)

Broschüre in leicht verständlicher Sprache

  • Broschüre in leicht verständlicher Sprache

    Die Broschüre in leicht verständlicher Sprache richtet sich insbesondere an Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen.

    Die Veröffentlichung bietet Antworten auf viele Fragen rund um die Europawahl in Berlin. Den Schwerpunkt bilden Informationen zum Europäischen Parlament und eine praktische Anleitung zum Wählen: Welche Wahlunterlagen gibt es? Was steht auf der Wahlbenachrichtigung? Wie kann ich per Briefwahl wählen?

    PDF-Dokument (2.1 MB)

Terminplan

In dem Dokument sind Termine und Fristen, die sich aus dem festgesetzten Wahltermin ergeben, chronologisch aufgelistet. Beispielsweise erfahren Sie hier, wann der Versand der Briefwahlunterlagen beginnt und wann der Landeswahlausschuss tagt.

  • Terminplan für die Europawahl 2024 in Berlin

    PDF-Dokument (136.0 kB)

Wahlwerbung auf öffentlichen Straßen

Parteien und sonstige politische Vereinigungen, die bei der Europawahl kandidieren, dürfen auf öffentlichen Straßen in der Zeit vom 21. April 2024 bis zum 16. Juni 2024 Werbetafeln aufstellen und Plakatieren. Diese Sondernutzung ist bei den Bezirksämtern vorher zu beantragen.

Weitere Informationen im Service-Portal