Der Gesetzentwurf über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung ist durch den Volksentscheid nicht angenommen worden.
Für die Annahme hätten die Mehrheit der Teilnehmer und zugleich mindestens 25 % der Stimmberechtigten zustimmen müssen: 83 % der Teilnehmer und 24,1 % der Stimmberechtigten stimmten mit Ja.
Volksbegehren und Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung
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Bericht der Landesabstimmungsleiterin zum Volksentscheid
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Amtliche Information zum Volksentscheid
In dieser Informationsbroschüre sind der Text des Stimmzettels, der Wortlaut des Gesetzentwurfs, über den abgestimmt wird, die Argumente der Trägerin des Gesetzentwurfs (Berliner Energietisch) sowie die gegen den Gesetzentwurf gerichteten Argumente des Senats von Berlin und des Abgeordnetenhauses von Berlin dargelegt.
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Ergebnis des Volksbegehrens
Endgültiges Ergebnis ermittelt: Volksbegehren zustande gekommen
Pressemitteilung vom 25. Juni 2013
Kontakt
Der Landeswahlleiter für Berlin
Landeswahlamt Berlin
- E-Mail post@landeswahlamt.berlin.de Diese E-Mailadresse ist für den Empfang signierter E-Mails geeignet. (Weitere Hinweise)