Am Freitag, den 26. April 2024, hat das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten die Wählerverzeichnisse für die Europawahl aus dem Berliner Einwohnermelderegister erstellt.
Demnach sind 2.487.170 Bürgerinnen und Bürger in Berlin wahlberechtigt. Das sind gut 12.500 Personen weniger als bei Erstellung der Wählerverzeichnisse vor fünf Jahren. Bis zum Wahltag am 9. Juni 2024 wird sich die Zahl der Wahlberechtigten aufgrund von Streichungen und Neuaufnahmen in die bezirklichen Wählerverzeichnisse noch leicht verändern.
Die Wahlberechtigtenanzahl beinhaltet auch die in Berlin lebenden ausländischen Staatsangehörigen der Europäischen Union, die ihre Eintragung in die Wählerverzeichnisse beantragt haben. Zudem sind erstmals im Rahmen einer Europawahl auch die 16- und 17-jährigen wahlberechtigt.
Personen, die bisher nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können noch bis zum 19. Mai 2024 ihre Eintragung beantragen.
Mit Erstellung der Wählerverzeichnisse beginnt heute, am 29. April 2024, auch die Ausstellung von Wahlscheinen an diejenigen Wahlberechtigten, die Briefwahlunterlagen beantragt haben.
Wahlberechtigte, die am Wahltag, dem 9. Juni 2024, verhindert sind, ihre Stimme im Wahllokal abzugeben, können vorab per Brief oder in einer Briefwahlstelle ihres Bezirkes wählen. Der Antrag hierzu kann von heute an bis einschließlich 4. Juni 2024 online gestellt werden. Die Beantragung kann auch via Scan des QR-Codes der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erfolgen. Der Antrag muss dann nur noch bestätigt werden.
Es ist jedoch nicht notwendig, die Zustellung der Wahlbenachrichtigung abzuwarten, um die Briefwahlunterlagen zu beantragen. Die Beantragung ist auch vorher auf elektronischem Weg über die Website des Landeswahlleiters Berlin oder formlos auf schriftlichem Wege möglich.
Die Briefwahlunterlagen werden vom Bezirkswahlamt so schnell wie möglich nach Hause oder an eine von der wahlberechtigten Person anzugebende Wunschadresse geschickt. Ab dem 5. Juni wird dringend geraten für das Zu- und Rücksenden der Briefwahlunterlagen anstatt des Postweges auf die Beantragung vor Ort in den bezirklichen Briefwahlstellen zurückzugreifen. So wird sichergestellt, dass die Briefwahlunterlagen rechtzeitig zur Auszählung im Briefwahllokal vorliegen.
Umfangreiche Hinweise zur Beantragung der Briefwahlunterlagen sowie weitere Informationen zur Wahl zum Europäischen Parlament am 9. Juni 2024 sind im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen veröffentlicht.
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