Berliner Zweitstimmenergebnis für die teilweise Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin festfestgestellt

Pressemitteilung vom 23.02.2024

Der Landeswahlausschuss hat heute in öffentlicher Sitzung das Zweitstimmenergebnis der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl in Berlin zum 20. Deutschen Bundestag festgestellt. Gegenüber dem vorläufigen Ergebnis, das am 11.02.2024 um 0:59 Uhr festgestellt wurde (vgl. Pressemitteilung vom 12.02.), ergeben sich nur geringfügige Änderungen.

Das Zweitstimmenergebnis der teilweisen Wiederholung der Bundestagswahl befindet sich in der nachfolgenden Pressemitteilung zum Download.

Die vorläufigen Ergebnisse aus der Wahlnacht wurden durch die Kreiswahlleitungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen überprüft und anschließend durch die Kreiswahlausschüsse festgestellt.

Am 01. März 2024 wird die Bundeswahlleiterin, Frau Dr. Ruth Brand, die
Neufeststellung des endgültigen Ergebnisses der Wahl zum 20. Deutschen
Bundestag bekannt geben. Unmittelbar danach benachrichtigt der Landeswahlleiter für Berlin, Prof. Dr. Stephan Bröchler, diejenigen Listen-Kandidierenden, die bei der Teilwiederholungswahl ein Mandat neu errungen haben – also Personen, die zum Zeitpunkt der Wahl kein Bundestagsmandat innehatten.

Kandidierende, die bereits Mitglied des Deutschen Bundestages sind und deren Mandat aufgrund der Wiederholungswahl nicht entfällt, erhalten keine Benachrichtigung. Ihr Mandat bleibt unverändert bestehen.

Kandidierende, die bisher Mitglied des Deutschen Bundestages sind, deren Mandat aber aufgrund der Wiederholungswahl wegfällt, verlieren ihr Mandat durch Beschluss des Ältestenrates des Deutschen Bundestages. Das Parlament informiert die Betroffenen hierüber. Grundlage der Entscheidung des Ältestenrates ist die von der Bundeswahlleiterin bekanntgemachte Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses.

Weitere Informationen zum Thema Wahlen und Abstimmungen finden sich im Internetangebot des Landeswahlleiters unter www.berlin.de/wahlen.

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